Neue Bestimmungen für die Anlieferung betrieblicher Abfälle

Betriebliche Abfälle

Voraussetzung für die Annahme betrieblicher gleichartiger Sonderabfälle ist die Mitgliedschaft bei einem Wirtschaftsverband, oder die Eintragung in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe „ALBO“, Kat. 2-bis.

Laut der neuen Verordnung für den Betrieb des Wertstoffhofes “Schlanders” (genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 53 vom 21.12.2023) dürfen folgende Abfälle NICHT MEHR von Betrieben angeliefert werden:

Abfallkennziffer
Abfallart
17 01 07
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106 fallen
20 01 34
Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33 fallen
20 01 25
Speiseöle und -Bratfette


Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung:

Verordnung für den Betrieb des Wertstoffhofes Schlanders (668 KB) - .PDF

28.01.2024

DEU